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In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf mit ergänzenden Regelungen eines Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes mahnt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine Vereinheitlichung der Definition der Betriebsstätte im Sozialversicherungs- an das Steuerrecht an.

Laut BStBK enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Aufbau eines Betriebsstätten-Verzeichnisses für Belange der Unfallversicherung und des Arbeitsschutzes sowie weitere Anpassungen im Meldeverfahren.

Die BStBK setze sich seit Jahren dafür ein, ein Auseinanderlaufen von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu verhindern. Aus Sicht des Berufsstands der Steuerberater führen derartige Unterschiede bei Definitionen, wie jetzt in dem neuen § 18h Sozialgesetzbuch IV-E und Verfahrens­weisen wie in § 9 BVV-E (Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages) zu erheblicher Bürokratie. Dies sei durch eine Vereinheitlichung einfach zu vermeiden.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 16.05.2024