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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Wasserverbrauchsteuer: Kommunalaufsicht rügt Stadt Wiesbaden

Die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer, die Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen hat, ist nicht mit geltendem Recht vereinbar. Das jedenfalls meint die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz und hat einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wasserverbrauchssteuersatzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgehoben.

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Verbraucherverträge: Online-Kündigungsprozess muss möglichst einfach sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands stattgegeben und einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbar und damit nicht unmittelbar und leicht zugänglich ist.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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