Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBAföG: Länder sind für Digitalisierung zuständig
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/11277) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/11082) der CDU/CSU-Fraktion.
Steuerklärungsformular 2023: Zeile 17 kann leer bleiben
Im amtlichen Vordruck für die Einkommensteuererklärung 2023 muss die Abfrage in Zeile 17 der Anlage zu den sonstigen Einkünften (Anlage SO) nicht ausgefüllt werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin und erklärt zugleich, warum.
Wasserverbrauchsteuer: Kommunalaufsicht rügt Stadt Wiesbaden
Die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer, die Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen hat, ist nicht mit geltendem Recht vereinbar. Das jedenfalls meint die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz und hat einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wasserverbrauchssteuersatzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgehoben.
Verwaltung alternativer Investmentfonds: BMF informiert über Umsatzsteuerbefreiung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8h Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Verwaltung alternativer Investmentfonds veröffentlicht.
Fertigverpackte Leberwurst: Auch nicht essbare Wursthüllen und -clipse gehören zur Füllmenge
Auch nicht essbare Wursthüllen und -verschlussclipse gehören zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und eine Untersagungsverfügung des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW aufgehoben.
Verbraucherverträge: Online-Kündigungsprozess muss möglichst einfach sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands stattgegeben und einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbar und damit nicht unmittelbar und leicht zugänglich ist.
