Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBei Stadt angestellter Schiffsführer: Darf weiter Stadtratsmitglied bleiben
Ein bei der Stadt Gunzenhausen als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer darf weiterhin Mitglied des dortigen Stadtrats bleiben. Denn er erbringe seine Arbeitsleistung ausschließlich für den Zweckverband Altmühlsee, dessen Mitglied die Stadt sei, so der Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH). Daher bestehe keine Gefahr einer Interessenkollision, die dem Mandat entgegenstehen könnte.
Umfassende Sorgerechtsvollmacht: Übertragung elterlicher Sorge auf bevollmächtigtes Elternteil kann dennoch angezeigt sein
Der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil steht die Erteilung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht durch den anderen Elternteil nicht entgegen, wenn den Eltern die für die Ausübung der Vollmacht erforderliche Kommunikationsfähigkeit oder -bereitschaft fehlt. Dies hat das Amtsgericht (AG) Frankenthal entschieden.
Zitat ohne Kontext: Kann unzulässiges Fehlzitat sein
Wird in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht (hier: Kritik an der Siedlungspolitik der israelischen Regierung), kann es sich um ein Fehlzitat handeln. Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein. So das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Spionage für Russland: Berufssoldat zu Haft verurteilt
Der Berufssoldat Thomas H. muss drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er für Russland spioniert hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach den 54-Jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig.
Pflicht zu elektronischer Übermittlung von Schriftsätzen: Für Steuerberater seit 01.01.2023
Nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) vertretungsberechtigte Personen müssen Schriftsätze und deren Anlagen den Gerichten als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten: Union fragt nach
Nach Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/11354).
