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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Klage auf Akteneinsicht: Rechtsschutzbedürfnis entfallen

Ein Steuerpflichtiger hat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf außergerichtliche Gewährung von Akteneinsicht oder für ein hierauf bezogenes Rechtsmittel mehr, wenn er ein finanzgerichtliches Verfahren in Gang gesetzt hat, in dem die streitgegenständlichen Akten dem Gericht vorgelegt wurden. Denn dann habe er ein umfassendes und nicht beschränkbares Recht auf Akteneinsicht gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO), so der Bundesfinanzhof (BFH).

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Handakten: Rechts- und steuerberatende Berufe fordern gemeinsam Schutz des Zurückbehaltungsrechts

Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlten dieses Zurückbehaltungsrecht aus, moniert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie fordert gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer, der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband, dass in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Ausnahmeregelung aufgenommen wird.

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Online-Vertrieb: Vor Vertragsabschluss keine Vorkasse

Ein Unternehmen, das Ware online verkauft, darf keine Vorkasse verlangen, wenn der Vertragsschluss erst mit Lieferung der bestellten Ware zustande kommt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Netto entschieden.

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Unfall auf Abweg: Kein Versicherungsschutz bei innerer Ursache

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nicht, wenn der Unfall sich auf einem so genannten Abweg ereignet, auf den der Arbeitnehmer aufgrund einer inneren Ursache geraten ist. Denn dies würde den Versicherungsschutz auf Arbeitswegen überspannen, so das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen.

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