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Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt sich in einem aktuellen Schreiben ausführlich mit der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung beziehungsweise Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§§ 3 Nr. 39, 19a Einkommensteuergesetz – EStG).

Hintergrund sind die Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz.

Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 01.01.2024 das BMF-Schreiben vom 16.11.2021. Es ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 01.06.2024, IV C 5 – S 2347/24/10001 :001