Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCannabis: Neuer Grenzwert im Straßenverkehr beschlossen
Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag die Regelung nachjustiert und den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (BT-Drs. 20/11366) verabschiedet.
Grundsteuer: Zur Bewertung eines Grundstücks als »bebaut«
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere die Nutzbarkeit eines Gebäudes zum Feststellungszeitpunkt zu beurteilen.
LNG-Terminal vor Rügen: Darf weiter gebaut werden
Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und zweier private Grundstückseigentümer aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran (Rügen) sind erfolglos. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Familien: Antrag zu steuerlicher Entlastung beraten
Der Bundestag hat am 07.07.2024 erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (BT-Drs. 20/11620) beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen: Verordnung zu Änderung steuerlicher Förderung
Zur Änderung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (BT-Drs. 20/11646).
Vertraulichkeit: Berufsgeheimnis und DAC-6
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, hat am 30.05.2024 in ihren Schlussanträgen festgestellt, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst. Die Richtlinie 2011/16/EU (so genannte DAC-6) sei aber trotz ihres Ermessensspielraums im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht ungültig. Dies teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.
