Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAutomatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen: Finale Staatenaustauschliste veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) bis zum 30.09.2024 bekannt gegeben.
Vereine: Steuerbegünstigung wird geprüft
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt) informiert darüber, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen erhalten.
Hautunterspritzungen mit Hyaluronsäure: Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos ist unzulässig
Für zu ästhetischen Zwecken durchgeführte Hautunterspritzungen mit Hyaluronsäure darf nicht mit vergleichenden Fotos geworben werden, die die Behandelten vor und nach der Behandlung zeigen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist jetzt rechtskräftig geworden, wie die Wettbewerbszentrale mitteilt.
Hostprovider: Haftung für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus
Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat Unterlassungsansprüche mangels hinreichend konkret erhobener Beanstandungen zurückgewiesen.
Unrichtige Geldwäscheverdachtsmeldung: Bank haftet nicht
Eine Bank haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unwahrer Erstattung einer Geldwäscheverdachtsmeldung. Sowohl die Meldepflicht als auch die Haftungsfreistellung seien dabei nach dem Geldwäschegesetz (GwG) grundsätzlich weit auszulegen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Es hat Schadensersatzansprüche wegen einer unrichtigen Geldwäscheverdachtsmeldung (hier: Verdacht des Insiderhandels im Zusammenhang mit Wirecard-Aktien) zurückgewiesen.
Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl: Kein Weiterbeschäftigungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz
Der Sonderkündigungsschutz eines so genannten Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl ist nicht per se geeignet, einen Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu begründen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.
