Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCorona: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden
Wer nach einer Corona-Impfung einen Impfschaden geltend machen will, sollte dies nicht gegenüber dem Impfarzt machen. Denn dieser wurde hoheitlich tätig – für etwaige Schäden haftet daher gegebenenfalls ausschließlich der Staat. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klar. Seinen Angaben zufolge handelt es sich um die bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Thematik.
Wohnkomplex wegen Corona abgeriegelt: Bewohner erhalten kein Schmerzensgeld
Die Stadt Göttingen muss den Bewohnern eines Wohnkomplexes in Göttingen, den sie während der Corona-Pandemie hatte abriegeln lassen, kein Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung und Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in zweiter Instanz bestätigt.
Bei Rangelei mit Polizei verletzt: Kein Arbeitsunfall eines Lkw-Fahrers
Ein Lkw-Fahrer gerät bei einer Fahrt im Auftrag seines Arbeitgebers in eine Verkehrskontrolle. Die Polizei stellt dabei fest, dass er über keinen gültigen Führerschein verfügt. Als sie den Mann auffordert, die Kfz-Schlüssel herauszugeben, weigert sich der Fahrer und es kommt zu einer Rangelei, bei der er verletzt wird. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich dabei jedoch nicht, wie das Sozialgericht (SG) Hannover entschieden hat.
Telekommunikationsanbieter: Vorschnelle Vertragsverlängerungen unzulässig
Bereits wenige Tage nach Vertragsschluss erhielten Kunden von Primacall ein Schreiben, in dem ihnen eine Prämie von 20 Euro in Aussicht gestellt wurde, wenn sie ihren Vertrag schon jetzt um weitere 24 Monate nach Vertragsende verlängerten. Stimmten die Verbraucher dem Angebot zu, waren sie an eine Vertragslaufzeit von weit über 24 Monaten gebunden. Das hielt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) für rechtswidrig, klagte und bekam nun vom Kammergericht (KG) Recht.
Fußball EM: Wo werden die Preisgelder versteuert?
Die 17. Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange. Noch bis zum 14. Juli spielen die Nationalmannschaften um Preisgelder von insgesamt 331 Millionen Euro und den Titel Europameister 2024. Die Kosten für das Spektakel belaufen sich auf 650 Millionen Euro, knapp die Hälfte davon geht auf die zehn deutschen Austragungsorte zurück. Bezahlt werde alles aus Steuergeldern, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Nordrhein-Westfalen: Was die Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze bedeutet
Die Grundsteuerreform soll nach Aussagen der Politik nicht dazu führen, dass die Kommunen mit dieser Abgabe höhere Einnahmen erzielen als zuvor. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat kürzlich aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. An ihnen sollen sich die Kommunen orientieren, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 konstant zu halten. Laut Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) können Steuerzahler mit diesen Zahlen abschätzen, ob es für sie zukünftig teurer wird. Der BdSt begrüßt dieses Vorhaben. Der Landesfinanzminister erfülle damit eine aktuelle Forderung des Verbandes.
