Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKrankenkasse: Muss Hautstraffungs-OP nicht bezahlen
Reduziert ein Versicherter nach einer adipositas-chirurgischen Behandlung drastisch sein Gewicht, so kann ein Anspruch auf Gewährung hautstraffender Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine notwendige Krankenbehandlung handelt. Dies ist bei überschüssigen Hautfalten laut Landessozialgericht (LSG) Hessen nur dann der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen oder eine erhebliche Entstellung vorliegen.
Wohngemeinnützigkeit: Soll wieder eingeführt werden
Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 26.06.2024 von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. Die SPD-Fraktion erinnerte an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.
Posten einer Fotomontage mit SS-Symbolen: Ist strafbar
Wer in den sozialen Medien eine Fotomontage postet, auf deren einen Seite ein Polizist gezeigt wird, während die andere Seite die Darstellung eines SS-Obersturmbannführers mit entsprechenden Abzeichen enthält, macht sich damit unter verschiedenen Aspekten strafbar. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Unterschiedlich hohe Entfernungspauschale: Verfassungsgemäß?
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt stellt die Frage in den Raum, ob es verfassungsgemäß ist, dass die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale seit dem 01.01.2021 (befristet bis zum 31.12.2026) gestaffelt gewährt wird. Mit der Staffelung sollen Fernpendler entlastet werden.
Hinzurechnungsbesteuerung: Vordruckmuster bekannt gegeben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG) für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben.
Bereitschaftsdienste: Bereitschaftsdienstentgelt für Steuerfreiheit der Zuschläge nicht entscheidend
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Der VI. Senat weicht damit von einem früheren Senatsurteil (Urteil vom 27.08.2002, VI R 64/96) ab.
