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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Cash-Pool: Ertragsteuerliche Wirkungen

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat sich mit den ertragsteuerlichen Wirkungen eines Cash-Pools auseinandergesetzt. Es hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Cash-Pool nicht zwingend zur Annahme von Darlehensverträgen führt. Vielmehr sei im Einzelfall zu ermitteln, ob Darlehensverträge abgeschlossen wurden.

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Trotz Dauerüberzahlerbescheinigung: Keine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei „abgesetzten Beständen“ girosammelverwahrter Aktien

Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) scheidet bei Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 1 EStG aus Aktien, die zur Sammelverwahrung durch eine inländische Wertpapiersammelbank zugelassen sind und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut wurden (so genannte girosammelverwahrte Aktien) trotz Vorlage einer Dauerüberzahlerbescheinigung auch dann aus, wenn es sich um so genannte abgesetzte Bestände handelt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar.

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Zigaretten über anderen EU-Staat eingeschmuggelt: Einfuhrmehrwertsteuer entsteht nur in anderem Mitgliedstaat

Werden aus einem Drittland stammende Schmuggelzigaretten über einen anderen Mitgliedstaat (hier: Polen) vorschriftswidrig in die EU verbracht und dort zum Gegenstand einer mehrwertsteuerrechtlichen Lieferung oder Leistung (hier: Verkauf auf einem öffentlichen Markt), so stellt dies einen Eingang in den Wirtschaftskreislauf der EU dar und die Einfuhrmehrwertsteuer entsteht nur in diesem anderen Mitgliedstaat. Dies hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden.

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