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Mietsache beschädigt: Vermieter kann mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen

Ein Vermieter kann auch dann mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung aufrechnen, wenn er die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
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