Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAfD Sachsen: Erfolgloser Eilantrag gegen Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
Der Landesverband Sachsen der AfD ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Dresden mit seinem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gescheitert.
Profifußballer Anwar El-Ghazi: Von Mainz 05 weiter zu beschäftigen
Der Profifußballer Anwar El-Ghazi bleibt vorerst bei Mainz 05 weiterbeschäftigt. Seine Kündigungsschutzklage gegen den Bundesligaverein hatte vor dem Mainzer Arbeitsgericht (ArbG) Erfolg. Dieses entschied, dass die außerordentliche, fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst habe.
Weine: Vermutung der Wässerung beruhend auf Grundlage der EU-Referenzdatenbank
Das auf der Grundlage der vom europäische Verordnungsgeber eingerichteten Referenzdatenbank vorgenommene Überprüfungsverfahren, bei dem bestimmte Isotopenwerte beprobter Weine mit den Werten aus der EU-Referenzdatenbank verglichen werden, ermöglicht zwar keinen unumstößlichen Nachweis für eine unzulässige Wässerung von Wein, lässt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beurteilung zu, ob ein Wein gewässert ist und erlaubt eine hierauf gestützte Beanstandung wegen unzulässiger Wässerung. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden.
Martin Kind: Abberufung als Geschäftsführer von Hannover 96 wirksam
Der Beschluss über die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ist wirksam. Dies hat der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden.
Kfz-Steuer: Keine Inanspruchnahme eines Erben bei ungeklärter Erbfolge
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer: In 2023 um fast vier Prozent gestiegen
Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 Prozent).
