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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Online-Partnervermittlungsportale: Kein jederzeitiges Kündigungsrecht

Online-Partnervermittlungsverträge über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft sind nicht jederzeit kündbar. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterfeststellungsverfahren die bis zum 28.02.2022 von dem Betreiber eines solchen Portals verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage für überwiegend wirksam erachtet. Es liege keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor.

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Beurkundungen: Sollen künftig elektronisch erfolgen können

Das Beurkundungsverfahren wird weiter digitalisiert. Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sollen Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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