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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Russland-Sanktionen: Notar darf dennoch Kauf einer Wohnung beurkunden

Ein Notar verstößt nicht gegen die Sanktionen gegen Russland, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört. Mit der Beurkundung erteile der Notar keine Rechtsberatung, sondern handele unabhängig und unparteiisch im Rahmen einer ihm vom Staat übertragenen Aufgabe, erläutert der Europäische Gerichtshof (EuGH).

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