Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftProdukt ohne Leder: Darf nicht mit Bezeichnung „Apfelleder“ beworben werden
Ein Hundehalsband, das nicht aus Leder besteht, darf nicht mit der Bezeichnung „Apfelleder“ beworben werden. So das Oberlandesgericht (OLG) Köln.
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Nutzungspflicht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben.
Online-Partnervermittlungsportale: Kein jederzeitiges Kündigungsrecht
Online-Partnervermittlungsverträge über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft sind nicht jederzeit kündbar. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterfeststellungsverfahren die bis zum 28.02.2022 von dem Betreiber eines solchen Portals verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage für überwiegend wirksam erachtet. Es liege keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor.
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Beihilfeprüfung im Rahmen der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt.
Beurkundungen: Sollen künftig elektronisch erfolgen können
Das Beurkundungsverfahren wird weiter digitalisiert. Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sollen Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads.
Hörgeräte-Kauf: Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von über einem Euro unzulässig
Die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte ist bei einem Euro zu ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entschieden.