Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKinderfreibeträge: Angabe der Steuer-ID des Kindes nicht mehr verpflichtend
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 muss in der Anlage Kind die inländische ID-Nummer des Kindes angegeben werden, damit das Finanzamt für das Kind die so genannten steuerlichen Freibeträge gewähren kann. Doch wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz meldet, ist die bisher verpflichtende Angabe dieser Steuer-ID nun weggefallen.
Unfall in der Duplex-Garage: Kein Schadensersatzanspruch
Vor Betätigung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage besteht keine Verpflichtung zur Kontrolle, ob Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind. Das stellt das Amtsgericht (AG) München klar und weist eine Schadensersatzklage ab
Baden-Württemberg: Transparenzregister zu Anpassung der Hebesätze veröffentlicht
Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums bietet jetzt unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze.
Sanierungsmaßnahmen: Nicht wegen Unterlassen öffentlicher Bekanntmachung unwirksam
Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts bewirkt weder die Ungültigkeit dieser Maßnahmen noch nimmt sie ihnen ihre Wirkungen in einem anderen Mitgliedstaat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Russland-Sanktionen: Notar darf dennoch Kauf einer Wohnung beurkunden
Ein Notar verstößt nicht gegen die Sanktionen gegen Russland, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört. Mit der Beurkundung erteile der Notar keine Rechtsberatung, sondern handele unabhängig und unparteiisch im Rahmen einer ihm vom Staat übertragenen Aufgabe, erläutert der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Erbschaftsteuer: Begünstigungstransfer nur bei Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Nachlassteilung
Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt laut Bundesfinanzhof (BFH) voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt.