Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGeschenke: Freigrenze für Betriebsausgabenabzug wurde erhöht
Durch Artikel 2 Nr. 1 des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024 wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz von 35 auf 50 Euro erhöht.
Nationale Steuergestaltungen: Steuerberaterverband kämpft weiter gegen Anzeigepflicht
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) wendet sich erneut gegen politische Bestrebungen, eine rein nationale Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen einzuführen.
Zwischen Detektiveinsatz und Datenschutz: Anspruch auf Offenlegung eines Detektivberichts nach geheimer Observation durch Versicherung?
Beauftragt eine Versicherung im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil zusammenfassen, das der auf das Datenschutzrecht spezialisierte 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg gefasst hat.
Mindestlohn für Mitarbeit in Yoga-Ashram: Verfassungsbeschwerden erfolglos
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zwei Frauen für ihre Mitarbeit in einem bundesweit tätigen, in der Rechtsform eines Vereins organisierten Yoga- und Meditationszentrum den Mindestlohn zugesprochen. Das Ashram legte dagegen Verfassungsbeschwerden ein – schließlich sei es eine Religionsgemeinschaft. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an.
Gleichstellungsbeauftragte: Bei Selbstbetroffenheit nicht an Auswahlverfahren zu beteiligen
Eine Gleichstellungstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Böhmermann scheitert in „Honig-Streit“ in zweiter Instanz: Zulässige Satire
In dem von ihm gegen eine sächsische Imkerei angestrengten Eilverfahren ist der Satiriker Jan Böhmermann auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Imkerei darf damit bis auf weiteres das Bild und den Namen des ZDF-Moderators für seinen Honig verwenden. Es handele sich um zulässige Satire, so das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
