Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBeschlussklageverfahren: Prozesskosten unterlegener Wohnungseigentümer-Gemeinschaft auch auf obsiegende Wohnungseigentümer umzulegen
Prozesskosten, die der unterlegenen Wohnungseigentümer-Gemeinschaft in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, gehören zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf der Grundlage des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts entschieden. Daher seien die Prozesskosten, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies führe dazu, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mitfinanzieren muss.
Anwaltsrechnungen: Bedürfen ab sofort nicht mehr der Schriftform
Anwaltliche Rechnungen bedürfen ab sofort nicht mehr der Schriftform. Eine handschriftliche Unterschrift, ist damit – anders als bisher – nicht mehr erforderlich. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Rechtsanwälte könnten Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.
Ausbezahlte Corona-Neustarthilfe: Ablehnung und Rückforderung rechtmäßig
Ein Bescheid, mit dem die IHK für München und Oberbayern die Gewährung einer Corona-Neustarthilfe wegen Versäumnisses der Frist zur Endabrechnung abgelehnt und die ausgezahlte Neustarthilfe in vollem Umfang zurückgefordert hat, ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg entschieden und die Klage einer selbstständigen Unternehmerin gegen die IHK abgewiesen.
Wohngeld: Soll erhöht werden
Das Wohngeld wird zum 01.01.2025 angepasst. Das Wohngeld-Plus steigt durchschnittlich um rund 15 Prozent. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilt, sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023 enthalten.
Einfach signierte Beschwerde: Übermittlung über beSt eines anderen Mitgesellschafters unwirksam
Eine nach § 52a Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Energetische Sanierungsmaßnahmen: Geänderte steuerliche Förderung
Der Bundestag hat am 04.07.2024 Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/11646, 20/11839 Nr. 2) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (BT-Drs. 20/12055).
