Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerakte: Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gegen den ehemaligen Steuerberater). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Schutzmasken-Bestellung: Bund muss 86 Millionen Euro zahlen
Der Bund muss einem Unternehmen, bei dem er in der Corona-Pandemie Schutzmasken Masken bestellt hatte, rund 86 Millionen Euro nebst Zinsen zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Der Bund befinde sich zudem mit der Annahme von 14.660.000 FFP2-Masken und 10.000.000 OP-Masken im Annahmeverzug, stellte das OLG weiter fest. Erfolglos war die Klage des Maskenlieferanten allein insoweit, als sie auf Erstattung und Freistellung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichtet war.
Reise wesentlich geändert: Kein Anspruch auf kostenlose Ersatzreise
Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten. Dies hält das Amtsgericht (AG) München fest.
Digitale Leistungen der Bundesagentur für Arbeit: Nunmehr über zentrales Nutzerkonto nutzbar
Seit dem 22.07.2024 können Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.
Einbürgerung: Darf wegen Verschweigens russischer Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden
Die Rücknahme der Einbürgerung des mutmaßlichen Spions Wladimir Sergijenko ist zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin bestätigt.
Finanzamt: Unwirksame Revisionseinlegung per Brief
Eine Revision, die ein Finanzamt nach dem 31.12.2021 beim Bundesfinanzhof (BFH) per Brief einlegt, ist unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung. Dies hat der BFH entschieden.
