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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Lufthansa-Klausel: Nachzahlungspflicht bei Flugreisen ist unzulässig

Die Lufthansa will nicht, dass ihre Preisgestaltung bewusst umgangen wird. Deswegen behält sie sich in ihren Beförderungsbedingungen vor, einen Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn ein Kunde den gebuchten Flug nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antritt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat diese pauschale Regelung nun für unzulässig erklärt, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.

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Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler: Teilerfolg für FC Bayern München

Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch den Ticketzweitmarkthändler Viagogo mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden und der Bayern München AG auch insoweit recht gegeben, als diese die Weitergabe von Tickets in ihren AGB zum Erhalt eines sozialen Preisgefüges beschränkt. Die Beschränkung sei wirksam.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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