Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024: Gesetzentwurf beschlossen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem zur verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zwei Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Umsatzsteuer: Bestimmung des Leistungsortes bei Ausgabe einfacher Grundbuchauszüge
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe einfacher Grundbuchauszüge und einfacher Auszüge aus anderen öffentlichen Registern veröffentlicht.
Lufthansa-Klausel: Nachzahlungspflicht bei Flugreisen ist unzulässig
Die Lufthansa will nicht, dass ihre Preisgestaltung bewusst umgangen wird. Deswegen behält sie sich in ihren Beförderungsbedingungen vor, einen Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn ein Kunde den gebuchten Flug nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antritt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat diese pauschale Regelung nun für unzulässig erklärt, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.
Gelbe Tonne: Darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen
Gelbe Tonnen sind grundsätzlich auf dem Privatgrundstück unterzubringen. Einzig vor und nach dem Entleeren dürfen sie kurzfristig auf der Straße stehen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden und die Klage einer Hauseigentümerin abgewiesen.
Wegen Vorfahrtsverstoßes: Fahrradfahrer haftet allein
Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden und Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers verneint.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler: Teilerfolg für FC Bayern München
Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch den Ticketzweitmarkthändler Viagogo mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden und der Bayern München AG auch insoweit recht gegeben, als diese die Weitergabe von Tickets in ihren AGB zum Erhalt eines sozialen Preisgefüges beschränkt. Die Beschränkung sei wirksam.
