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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Bayerische Wolfsverordnung: Für unwirksam erklärt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Bayerische Wolfsverordnung vom 25.04.2023 und die Verordnung zu ihrer Ausführung vom 02.05.2023 für unwirksam erklärt. Er gab damit einem Normenkontrollantrag des Landesverbands Bund Naturschutz in Bayern (BUND) statt. Die beiden Verordnungen seien aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam: Der Freistaat Bayern hätte die von ihm anerkannten Naturschutzvereinigungen im Verordnungsverfahren beteiligen müssen.

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Angenommene Deckungslücke in Krankenversicherung: Beiträge zu ergänzend abgeschlossener Privatversicherung steuerlich nicht abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob von den Beiträgen zu einer ergänzend zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossenen privaten Krankenversicherung die Beitragsanteile steuerlich zu berücksichtigen sind, die erforderlich sind, um eine – aus Sicht der Versicherten bestehende – Deckungslücke zum Basisschutz der privaten Krankenversicherung zu schließen.

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Neue Grundsteuer: FG Sachsen-Anhalt muss sich schon jetzt damit beschäftigen

Erst ab 2025 greift die neue Grundsteuer. Bereits jetzt aber ist sie ein Fall für die Gerichte. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 06.08.2024 auf ihren Internetseiten berichtete, sind beim Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt 14 Klagen gegen die amtliche Feststellung des Grundsteuerwerts eingegangen. Es gehe den Klägern jeweils darum, dass ihr Grundstück zu hoch bewertet worden sei, so die Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen: 35,7 Millionen Euro festgesetzt

In Thüringen wurde im Jahr 2023 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 35,7 Millionen Euro festgesetzt und damit 5,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, das in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 2.277 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt. Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe habe dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 181,6 Millionen Euro zugrunde´gelegen.

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