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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Ehemalige Sekretärin im KZ: Verurteilung rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte. Damit ist das Urteil des Landgerichts (LG) Itzehoe rechtskräftig.

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Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung: Tarifvertragliche Abweichung von gesetzlichen Regelungen möglich

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz – BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Absatz 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Absatz 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 geschlossen wurden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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