Weniger Jura-Absolventen und weniger (niedergelassene) Anwälte reißen absehbar eine Lücke in die Anwaltschaft. Das werde ein Problem für den Zugang zum Recht, konstatiert Tanja Nitschke im Editorial des gerade erschienenen Magazins der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Auf den ersten Blick sehe die aktuelle Mitgliederstatistik der BRAK zwar ganz gut aus: Im Vergleich zum Vorjahr hätten die Rechtsanwaltskammern knapp zwei Prozent mehr Mitglieder verzeichnet. Doch dahinter offenbare sich eine höchst bedenkliche Entwicklung für die klassische anwaltliche Versorgung und den Zugang zum Recht.
Denn diese Entwicklung spiele sich vor dem Hintergrund einer schrumpfenden Zahl potenzieller neuer Anwälte ab: In den letzten Jahren habe es weniger Absolventen beider juristischer Examina und weniger Erstsemester gegeben– obwohl das Interesse an juristischen Studiengängen insgesamt nicht ab- sondern sogar zugenommen habe. Hier wirkten – auch – die unbestreitbaren Schwächen der volljuristischen Ausbildung abschreckend.
Damit sei eine Lücke vorprogrammiert, zumal in den kommenden Jahren auch noch viele Berufsträger der „Boomer-Jahrgänge“ in Rente gehen würden. Der Mitgliederzuwachs der Rechtsanwaltskammern dürfe darüber nicht hinwegtäuschen – denn dahinter verberge sich bei den niedergelassenen Anwälten tatsächlich eine Schrumpfung, der Zuwachs habe in anderen Bereichen stattgefunden.
Klar sei, dass sich die skizzierten Entwicklungen auf den Rechtsstaat auswirken werden. Wo weniger Anwälte sind, sei auch weniger Zugang zum Recht und erlebten weniger Menschen den Rechtsstaat ganz greifbar. Es müsse gegengesteuert werden.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 19.08.2024