Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVerfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen: Ist nicht klärungsbedürftig
Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit dem Grundgesetz auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Denn, so der Bundesfinanzhof (BFH), in seiner Rechtsprechung sei geklärt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Absatz 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Kapitalertragsteuer: Umsetzungszeitpunkt des Meldeverfahrens verschoben
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes des Meldeverfahrens nach den §§ 45b, 45c Einkommensteuergesetz (EStG).
Ex-Wirecard-Vorstandsmitglieder: Als Gesamtschuldner zu millionenschwerem Schadensersatz verurteilt
Drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Wirecard AG, darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun, sind als Gesamtschuldner zu einer Schadensersatzzahlung von 140 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Das hat das Landgericht (LG) München I auf die Klage des Insolvenzverwalters der Wirecard AG entschieden. Seine Klage gegen ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied hat das LG dagegen abgewiesen.
Plattform Android Auto: Google agiert möglicherweise wettbewerbswidrig
Die Weigerung Googles, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht. Das meint die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina.
Landtagswahl in Brandenburg: rbb-„Kandidatencheck“ findet wohl ohne FDP-Spitzenkandidaten statt
Pech gehabt: Der FDP-Spitzenkandidat wird beim „Kandidatencheck“, den der rbb vor der Landtagswahl in Brandenburg ausstrahlen will, wohl nicht dabei sein. Der Sender hat ihn nicht eingeladen. Und das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat diese Entscheidung in einem Eilverfahren als rechtens bestätigt.
Entfernterer Abstellort für Mülltonnen: Grundstückseigentümer müssen Zuweisung hinnehmen
Die Eigentümer eines Grundstücks sind mit ihrem Eilantrag gescheitert, mit dem sie sich gegen die Zuweisung von entfernteren Abstellorten für ihre Mülltonnen in den Wintermonaten wandten. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen stellte darauf ab, dass die Müllabfuhr das Grundstück aufgrund der Witterungsbedingungen im Winter zum Teil nicht anfahren könne. Daher hätten die Anwohner die Zuweisung hinzunehmen.
