Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes des Meldeverfahrens nach den §§ 45b, 45c Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Umsetzungszeitpunkt sei vom Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 27.08.2024 (IV C 1 – S 2410/22/10001 :001) verschoben worden. Danach sei die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31.12.2025 zufließen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.09.2024