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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Wiederholt strafrechtlich aufgefallen: 18-Jähriger darf drei Jahre lang keine Messer bei sich führen

Das Polizeipräsidium Wuppertal darf einem 18-Jährigen für die Dauer von drei Jahren verbieten, alle Arten von Messern und andere gefährliche Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und den Eilantrag des Wuppertalers gegen das Verbot abgelehnt. Die Beschwerde des Polizeipräsidiums gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte damit Erfolg.

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