Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG: Für Berechnung maßgeblicher Basiszins zum 02.01.2025 bekanntgegeben
Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu versteuern (§ 16 Absatz 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2025 gilt gemäß § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 02.01.2026 – zugeflossen.
Konkurrenz umsatzsteuerlicher Befreiungsvorschriften: Folgen für den Vorsteuerabzug
Das Finanzgericht (FG) Niedersächsischen Finanzgerichts hatte sich – soweit ersichtlich erstmals – mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19b Umsatzsteuergesetz (UStG) und § 4 Nr. 1b UStG im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auseinanderzusetzen.
Im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Krankschreibung: Gesamtschau an sich unverfänglicher Umstände kann Beweiswert erschüttern
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Folge: Den Arbeitnehmer trifft die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Finanzministerium Schleswig-Holstein warnt: Neue Betrugsmasche im Namen von ELSTER
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein warnt vor Betrug-E-Mails, die den Eindruck erwecken, im Namen von ELSTER zu ergehen.
Akteneinsichtsbeschwerde: (Fehlendes) Rechtsschutzbedürfnis
Über einen beim Finanzgericht (FG) gestellten Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 78 Finanzgerichtsordnung (FGO) hat der zuständige Spruchkörper des FG trotz einer bereits in der Sache ergangenen Entscheidung auch dann noch zu befinden, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Weiter heißt es, eine Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegen die Entscheidung des FG ein Rechtsmittel eingelegt wurde und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, dem BFH vorliegen.
Hochrisikospiele: DFL muss Polizeikosten tragen
Die Freie Hansestadt Bremen darf für den polizeilichen Mehraufwand bei so genannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga eine Gebühr erheben. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied. Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb daher erfolglos.