Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVerbrauchsteuern auf Wein: Portugal erfüllt EU-Vorschriften nicht
Portugal verstößt gegen die EU-Vorschriften über Verbrauchsteuern auf Wein (Richtlinie 92/83/EWG des Rates). Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, an das Land eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu richten.
(Kein) Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung: Anträge Hamburgischer Volksinitiative erfolglos
Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ ist mit all ihren Anträgen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht (VerfG) gescheitert.
Werbung mit Umweltaussagen: Strengere Vorgaben geplant
Wer mit Umweltaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ wirbt, soll dabei künftig strengere Vorgaben beachten müssen. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umsetzen will.
Trotz Klicks: Kein Vertrag über Zahnbehandlung
Eine Frau sucht eine Zahnklinik auf, die ihr in der Folge einen Behandlungsplan per E-Mail übersendet. Diese leitet die Frau an eine befreundete Zahnärztin in Brasilien weiter, um deren Rat einzuholen. Am nächsten Tag bestätigt die Klinik das Zustandekommen des Behandlungsvertrags und stellt der Frau einen Tag später 1.790 Euro in Rechnung. Die Frau teilt der Klinik unverzüglich mit, keine Behandlung zu wollen. Muss sie dennoch zahlen?
Genossenschaftliche Rechtsform: Soll gestärkt werden
Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Diskriminierende Besteuerung von Wohnungen: EU-Kommission rügt Spanien
Spanien hat seine Vorschriften zur Besteuerung nicht ansässiger Steuerpflichtiger im Hinblick auf deren als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen nicht mit dem freien Arbeitnehmerverkehr sowie dem freien Kapitalverkehr in Einklang gebracht. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und dem Land ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln.