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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Anteile an Kapitalgesellschaft: Werterhöhung als Schenkung

Leistung im Sinne des § 7 Absatz 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) erfüllt auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst den Leistungsbegriff.

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Kinderwunschbehandlung: Auch für Unverheiratete absetzbar

Auch eine gesunde und unverheiratete Frau kann die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials und eine anschließende künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen, wenn ihr Partner an einer Erkrankung leidet. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

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Falscher Psychotherapeut: Bekommt trotz zufriedener Patienten kein Honorar

Ein Heilbehandler, der seine Zulassung als Psychotherapeut durch Vorlage gefälschter Abschlusszeugnisse erschlichen hat, hat keinen Anspruch auf ein Honorar für eine vertragsärztliche Leistung. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besessen hat oder seine Patienten mit ihm zufrieden gewesen sind, kommt es nicht an. Das stellt das Sozialgericht (SG) Berlin klar.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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