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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

E-Rechnungspflicht kommt ab 2025: Übergangsfrist für Unternehmen bis 2027

Ab dem 01.01.2025 gilt in Deutschland die generelle Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (so genannte B2B-Umsätze). Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, ist jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher (so genannte B2C-Umsätze) auch weiterhin keine Pflicht für die Erteilung einer E-Rechnung. Es informieren das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie der Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V. in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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