Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKalte Progression: Belastet Steuerpflichtige mit 273 Euro
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht als Unterrichtung zugeleitet (BT-Drs. 20/13560). Dieser dient als Basis zum Ausgleich der so genannten Kalten Progression.
Rechtssicherheit bei Erforschung von IT-Sicherheitslücken: Änderungen im Computerstrafrecht vorgeschlagen
Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Anpassung des Computerstrafrechts vor.
Gegen Politiker gerichtete Beleidigung: Anzahl der Follower nicht entscheidend
Für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber im politischen Leben stehenden Personen kommt es lediglich auf den Inhalt der Äußerung an. Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klar.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Bundeszentralamt für Steuern informiert
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bekannt.
E-Rechnungspflicht kommt ab 2025: Übergangsfrist für Unternehmen bis 2027
Ab dem 01.01.2025 gilt in Deutschland die generelle Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (so genannte B2B-Umsätze). Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, ist jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher (so genannte B2C-Umsätze) auch weiterhin keine Pflicht für die Erteilung einer E-Rechnung. Es informieren das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie der Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V. in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Anlage EÜR 2024: Neues Eintragungsfeld unter anderem zum häuslichen Arbeiten
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 02.09.2024 (BStBl I 2024, 1148) eine neue Anlage EÜR 2024 bekannt gemacht. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
