Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftStadt Nürnberg: Muss aus „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austreten
Erfolg für die AfD: Ihr Kreisverband Nürnberg/Schwabach kann von der Stadt Nürnberg verlangen, dass sie aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ austritt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden.
Falsche Adresse: Fehler des Zustellers wird Gericht zugerechnet
Hat der Kläger die falsche Adresse des Beklagten auf der Klageschrift angegeben und wirft der Zusteller die Klage deshalb bei einem unbeteiligten Dritten ein, anstatt sie als unzustellbar an das Gericht zurückzusenden, wird die Verzögerung aufgrund des Verschuldens des Zustellers dem Gericht zugerechnet. Das hat laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und somit die Verjährung einer Klageforderung verneint. Die Zustellung sei immer noch „demnächst“ im Sinne des § 167 Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgt.
Umsatzsteuerpflicht: Petition fordert Erhöhung der Freigrenzen für eingetragene Vereine
In einer Petition wird um die Erhöhung/Änderung des Umsatzsteuerfreibetrags für eingetragene Vereine auf 50.000 Euro im laufenden Jahr beziehungsweise 80.000 Euro im Folgejahr gebeten. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition geht noch bis 25.11.2024.
Fondsetablierungskosten: Entwurf eines BMF-Schreibens thematisiert ertragsteuerliche Behandlung
Mit Schreiben vom 14.11.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e Einkommensteuergesetz – EStG) an bestimmte Verbände versandt.
Datenschutzvorfall bei Facebook: BGH stärkt Rechte der Betroffenen
Ein Datenleck beim sozialen Netzwerk Facebook führte im April 2021 zur öffentlichen Verbreitung von Nutzer-Daten im Internet. Rund 533 Millionen Personen aus 106 Ländern waren betroffen. Viele verlangten Schadensersatz, scheiterten damit vor deutschen Gerichten aber meistens. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden herabgesetzt.
Steuerfreie Photovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug auch in 2022 möglich
Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind steuerlich abzugsfähig. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
