Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSexueller Übergriff: K.O.-Tropfen und Pipette sind keine „gefährlichen Werkzeuge“
Wer jemandem per Pipette so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gibt, um die Person sexuell gefügig zu machen, nutzt kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Absatz 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter Verweis auf Wortlaut und Gesetzessystematik entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt. Allerdings liege bei diesen Mitteln die Tatvariante des § 177 Absatz 8 Nr. 2b, „Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr für das Opfer“, nahe.
Dolmetscher nicht vereidigt: Prozess muss wiederholt werden
Ein Dolmetscher sagte zweimal die Unwahrheit über seine Vereidigung – dies begründete Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, weswegen die Revision erfolgreich gewesen sei, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2023: Ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe der Umsatzsteuer-Handausgabe in digitaler Form verfügbar. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin. Unter könne man auf eine übersichtliche Darstellung aller notwendigen aktuellen Bestimmungen für die Umsatzsteuer zugreifen.
Nach Ampel-Aus: Steuerzahlerbund drängt auf Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes
Das Steuerfortentwicklungsgesetz trotz des Bruchs der Ampel-Koalition beschließen – das fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) vom Bundestag.
Unionsbürgerschaft: Beinhaltet Recht, einer politischen Partei beizutreten
Es verstößt gegen Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Recht zu verwehren, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Durch ein solches Staatsangehörigkeitserfordernis verletzen die Tschechische Republik und Polen aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Pflicht, die Gleichbehandlung mit ihren Staatsangehörigen hinsichtlich der wirksamen Ausübung des passiven Wahlrechts bei Kommunal- und Europawahlen zu gewährleisten.
Grundsteuer: Forderung nach Klarheit für bayerische Steuerzahler
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zentralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die Hebesätze, die von jeder Kommune in Bayern eigenständig festgelegt werden. Die Grundstückseigentümer aber wüssten nicht, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 bezahlen müssten, bemängelt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Bayern.
