Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftZukunftsfinanzierungsgesetz II: Gesetzentwurf beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern, so das Bundesfinanzministerium (BMF).
„Hallo, ich habe eine neue Handynummer“: Bank haftet nicht für Online-Zahlung nach Betrugsmasche
Wer auf Betrüger hereinfällt und im Online-Verfahren eine Echtzeit-Überweisung freigibt, kann nicht darauf hoffen, dass die Bank ihm den Schaden ersetzt. Dies gilt selbst dann, wenn er Minuten später den Schwindel bemerkt und über den Kundenservice sein Konto sperren lässt. Denn der einmal angestoßene Zahlungsvorgang kann nicht mehr gestoppt werden, auch wenn das Geld erst Tage später vom Konto abgebucht wird. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in entschieden.
Grundsteuerreform: Erste hessische Finanzämter mit 100 Prozent Erledigungsquote
Das Finanzamt Wiesbaden hat zu sämtlichen Grundstücken einen Grundsteuermessbescheid versandt. Die Erledigungsquote für die neue Grundsteuer liegt somit bei 100 Prozent. Auch hessenweit sei dieses Ziel fast erreicht, so das Finanzministerium des Landes. Die Erledigungsquote liege bereits bei über 99 Prozent.
Freigestelltes Betriebsratsmitglied: Betriebsrat bei Entscheidung über Entgelterhöhung außen vor
Wird das Arbeitsentgelt eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds erhöht, so hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht. Die Entgelterhöhung unterliegt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
beA-Verbot: DAV fordert umgehende Korrektur
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde auch das Verbot für die Anwaltschaft beschlossen, per besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor den Folgen für die Rechtsschutzsuchenden und fordert eine zeitnahe Korrektur.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen: Krankenhausvorbehalt teilweise verfassungswidrig
Es geht um § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der bis 31.12.2022 geltenden Fassung und die wortlautidentische ab 01.01.2023 geltende Vorschrift des § 1832 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 BGB: Diese hält das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar. Die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
