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Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde auch das Verbot für die Anwaltschaft beschlossen, per besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor den Folgen für die Rechtsschutzsuchenden und fordert eine zeitnahe Korrektur.

„Dass das beA-Verbot nicht praxistauglich ist, war schnell klar“, erinnert DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge. Schon im Juni sei es deshalb aus dem Entwurf des JStG entfernt worden. Dass es nun – laut rechtspolitischen Kreisen aus Versehen – im finalen Gesetz plötzlich wieder auftaucht, falle nicht nur der Anwaltschaft zur Last, warnt Ruge. Bürger büßten mit der neuen Regelung Rechtsschutzmöglichkeiten ein. Das künftig vorgeschriebene Elster-Portal sei nicht dafür ausgelegt, Schriftsätze unter Einhaltung gesetzlicher Fristen zu übermitteln.

Trotz wiederholter Mahnungen von Experten und Verbänden hätten sowohl Bundestag als auch Bundesrat das JStG ohne Korrektur auf den Weg gebracht. Ein eigentlich angekündigter Änderungsantrag sei in der Unruhe des Koalitionsbruches ausgeblieben. Um den Fehler wieder zu beheben, brauche es deshalb nun vermutlich eine gesetzliche Korrektur. „Das darf auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden“, so Ruge. Ein Reparaturgesetz sei schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Deutscher Anwaltverein, PM vom 26.11.2024