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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Umfrage: Mehrheit der Steuerberater zufrieden mit Beruf

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf und blickt optimistisch in die Zukunft. Das bestätigen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2024 im Auftrag der Bundes­steuerberaterkammer (BStBK). Laut BStBK nahmen fast 6.000 Berufsangehörige an der Online-Umfrage teil – das entspreche einer Rücklaufquote von über 25 Prozent.

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„Out of Home“-Werbung: Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Aufwendungen

Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) setzt subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbstständigem Vermögenswert voraus, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition –ein Abwehrrecht—besteht. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung klar.

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