Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVerkauf einer Immobilie: Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen
Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potentiellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden hat.
Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall: Können im Einzelfall umsatzsteuerbefreit sein
Ästhetische Behandlungen wie Haartransplantationen kommen als steuerfreie Heilbehandlungen in Betracht, wenn die Leistungen dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist.
Anteilsübertragungen im Ausland: Zur Anwendung des § 6a GrEStG
Die so genannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft ist, unterliegt auch bei ausländischen Gesellschaften nach § 1 Absatz 3 Nr. 3 und 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, ein inländisches Grundstück gehört. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Kind im Wechselmodell: Wer bekommt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Haben sich Eltern getrennt, können sie sich in Bezug auf gemeinsame Kinder für das so genannte paritätische Wechselmodell entscheiden: Dabei teilen sie sich die Betreuung und Erziehung möglichst hälftig. Fraglich ist dann, wer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt. Darauf habe der Bundesfinanzhof (BFH) eine Antwort gegeben, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Der Lohnsteuerhilfeverein erläutert die Details.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb: Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren
Das Bundesfinanzministerium hat ein im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 Einkommensteuergesetz) stehendes Schreiben geändert.
Flugunterricht: Ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerfrei
Flugunterricht, der dazu dient, eine so genannte Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
