Preloader Icon

Das Bundesfinanzministerium hat ein im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 Einkommensteuergesetz) stehendes Schreiben geändert.

Es handelt sich um das Schreiben vom 03.11.2016 (BStBl I S. 1187). In dessen Randnummer 6 wird der Satz „Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO“ durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen“ ersetzt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.02.2025, IV C 6 – S 2296-a/00031/001/005