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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Wartezeit unzumutbar: Öffentliche Zustellung einer Klage gegen Unternehmen aus China bewilligt

In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main klagt ein Hersteller von Mobilfunkgeräten mit Niederlassung in Deutschland gegen ein in der Volksrepublik China ansässiges Unternehmen. Die chinesische Beklagte ist Inhaberin von Patenten, die für mehrere Mobilfunkstandards essenziell sind. Sie hat sich dazu verpflichtet, Lizenzen für diese Patente zu fairen Bedingungen zu erteilen. Die Klägerin möchte mit ihrer Klage erreichen, dass die chinesische Beklagte ihr Mobilfunklizenzen zu bestimmten Konditionen gewährt.

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Hausgeldzahlungen: Im Zeitpunkt der Einzahlung noch keine Werbungskosten

Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen laut Bundesfinanzhof (BFH) erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden.

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Steuerrecht: Anwälte dürfen Fahrtenbuch nur teilweise schwärzen

Rechtsanwälte dürfen als Berufsgeheimnisträger ihr Fahrtenbuch nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) teilweise schwärzen, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Alle beruflichen Angaben – etwa auch Fahrten zur Kanzlei, zum Gericht oder zum Lohnsteuerhilfeverein – zu schwärzen, geht dem Finanzgericht (FG) Hamburg jedoch zu weit. Über das entsprechende Urteil berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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