Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundsteuer: Probleme bei unbebauten Grundstücken
Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen mitteilt, melden sich bei ihm täglich Mitglieder wegen der Bewertung separater Grundstücke (Flurstücke), die sich häufig hinter oder neben dem Baugrundstück befinden.
Wartezeit unzumutbar: Öffentliche Zustellung einer Klage gegen Unternehmen aus China bewilligt
In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main klagt ein Hersteller von Mobilfunkgeräten mit Niederlassung in Deutschland gegen ein in der Volksrepublik China ansässiges Unternehmen. Die chinesische Beklagte ist Inhaberin von Patenten, die für mehrere Mobilfunkstandards essenziell sind. Sie hat sich dazu verpflichtet, Lizenzen für diese Patente zu fairen Bedingungen zu erteilen. Die Klägerin möchte mit ihrer Klage erreichen, dass die chinesische Beklagte ihr Mobilfunklizenzen zu bestimmten Konditionen gewährt.
Android Auto: Zugangsverweigerung durch Google eventuell missbräuchlich
Die Weigerung Googles, die Interoperabilität seiner Plattform Android Auto mit der App JuicePass sicherzustellen, ist möglicherweise missbräuchlich, kann aber auch gerechtfertigt sein. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Nichtraucherverein: Keine Handhabe gegen Rauchen in öffentlichem Raum vor Café
Wenn in einem dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Durchgang vor einem Café geraucht wird, ist dies kein Verstoß gegen das im Saarland geltende Rauchverbot – so das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken auf die Klage eines Nichtrauchervereins gegen das Kulturcafé am St. Johanner Markt in Saarbrücken.
Hausgeldzahlungen: Im Zeitpunkt der Einzahlung noch keine Werbungskosten
Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen laut Bundesfinanzhof (BFH) erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden.
Steuerrecht: Anwälte dürfen Fahrtenbuch nur teilweise schwärzen
Rechtsanwälte dürfen als Berufsgeheimnisträger ihr Fahrtenbuch nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) teilweise schwärzen, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Alle beruflichen Angaben – etwa auch Fahrten zur Kanzlei, zum Gericht oder zum Lohnsteuerhilfeverein – zu schwärzen, geht dem Finanzgericht (FG) Hamburg jedoch zu weit. Über das entsprechende Urteil berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
