Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftWeniger Gesetzeswirrwarr: Positivliste des BMF
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. In den Jahren 2005 bis 2010 seien bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen worden, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Seit 2011 sei Kern des Systems die jährliche Positivliste.
Entgelte für electronic cash-Zahlungen: Kartellamt muss Einsicht in seine Unterlagen gewähren
Das Bundeskartellamt muss einer Betreiberin von Tankstellen Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses gewähren, soweit dies für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wegen zu hoher Entgelte für electronic cash-Zahlungen erforderlich ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln: Können zu verdeckter Gewinnausschüttung führen
Mit Blick auf so genannte Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Schwarz-rote Steuerpläne: Was auf die Bürger zukommen kann
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegten Steuerpläne in den Blick genommen – und sieht einige Lichtblicke. Gleichzeitig gibt er aber zu bedenken, dass die konkrete Umsetzung abzuwarten bleibt.
Ausfuhr von Euro nach Russland: Nicht für neue Brüste
Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines EU-Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Frau entschieden, die sich in einer russischen Klinik für plastische Chirurgie einer Brustoperation unterziehen wollte. Der EuGH stellte klar, dass nur die zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten erforderlichen Beträge mitgeführt werden dürfen.
Einmal mehr: Steuerverwaltung warnt vor betrügerischen E-Mails
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.
