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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug dennoch möglich

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat eine Entscheidung gefällt, die für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sein dürfte: Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 sei als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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Konzerninkasso: Inkassokosten dennoch erstattungsfähig

Eine Inkassovergütung stellt auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm verbundenes Unternehmen handelt (so genanntes Konzerninkasso) und die zwischen den beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterverfahren entschieden.

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