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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kindergeld: Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?

Hat ein Kind unter 25 Jahren bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden vor oder während einer Zweitausbildung den Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder aus. Der Bundesfinanzhof muss jetzt in mehreren Revisionen klären, ob der beim Werbungskostenabzug (und beim Sonderausgabenabzug) geltende Begriff einer ersten Berufsausbildung (mindestens zwölfmonatige Dauer gemäß § 9 Abs. 6 EStG) auch beim Kindergeld anzuwenden ist oder nicht (Az. III R 22/14, III R 14/24, III R 13/24, III R 12/24, III R 7/24).

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BFH zur Änderung der Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht.

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