Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBundestagsausschuss geleitet: Stellvertreter erhält keine Zulage
Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Amtszulage. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden.
BGH zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.
Kindergeld: Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?
Hat ein Kind unter 25 Jahren bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden vor oder während einer Zweitausbildung den Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder aus. Der Bundesfinanzhof muss jetzt in mehreren Revisionen klären, ob der beim Werbungskostenabzug (und beim Sonderausgabenabzug) geltende Begriff einer ersten Berufsausbildung (mindestens zwölfmonatige Dauer gemäß § 9 Abs. 6 EStG) auch beim Kindergeld anzuwenden ist oder nicht (Az. III R 22/14, III R 14/24, III R 13/24, III R 12/24, III R 7/24).
Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz: Weit überwiegend verfassungsgemäß
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat am 6. März 2025 ein Urteil zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) verkündet.
BFH zur Änderung der Gewinnermittlungsart
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht.
Gefälschtes Plagiat untergejubelt: Ungewöhnlicher Prozess geht zuende
In München endete ein ungewöhnlicher Prozess: Ein 70-jähriger Mann wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er einem Rechtsmediziner ein gefälschtes Plagiat untergejubelt hatte. Das Amtsgericht München sah Betrug und Verleumdung als erwiesen an.