Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMehr Tempo beim Wohnungsbau: Bundesbauministerium zündet Bau-Turbo
Die Bundesregierung will schnell für mehr Wohnungen sorgen. Ihr Bau-Turbo soll zudem mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wie das Bundesbauministerium mitteilt, soll mit einer Verlängerung des Umwandlungsschutzes zugleich der Bestand an Mietwohnungen geschützt werden.
Werklohn an Betrüger gezahlt: Wer haftet?
Muss ein Werkunternehmer sich Zahlungen seines Kunden auf das Konto eines Betrügers anrechnen lassen, wenn dieser seinen E-Mail-Account hackt und gegenüber dem Kunden manipuliert, sodass er Zahlungen auf ein Fremdkonto leistet? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz zu entscheiden.
Reitunterricht: Ist meist umsatzsteuerpflichtig
Mit Urteil vom 22.01.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass Reitunterricht grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt – es sei denn, er dient ausdrücklich der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zu einem Beruf (XI R 9/22). Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz berichtet.
Betriebsstätten-Finanzamt: Bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige nicht zu Schattenveranlagung verpflichtet
Der Haftungstatbestand knüpft mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Absatz 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch an. Folge ist laut Finanzgericht (FG) NIedersachsen, dass damit die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung bleibt und nicht dessen Einkommensteuerschuld.
Mietrecht: Unterschriebenes Rückgabeprotokoll ist bindend
Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das die Parteien unterschreiben, ist bindend. Die Parteien können daher laut Amtsgericht (AG) Hanau nicht später etwas anderes behaupten.
Corona-Wirtschaftshilfen: Geplante Beschleunigung findet Zustimmung des Steuerberaterverbandes
Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt diese Zielvorgabe.