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Corona: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden

Wer nach einer Corona-Impfung einen Impfschaden geltend machen will, sollte dies nicht gegenüber dem Impfarzt machen. Denn dieser wurde hoheitlich tätig – für etwaige Schäden haftet daher gegebenenfalls ausschließlich der Staat. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG)...
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