Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNachlassüberschuldung verkannt: Erbschaftsannahme anfechtbar
Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Hierauf weist das Landgericht (LG) Frankenthal
Vertretung in Steuersachen: Neue Vollmachts-Muster
Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert in einem Schreiben über die Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen.
Abfallrecht: Fruchtsaft auch mit Kohlensäure pfandfrei
Ein Getränk, dass zu 99 Prozent aus Fruchtsaft besteht, ist trotz des Zusatzes von Kohlensäure abfallrechtlich als solcher anzusehen und daher pfandfrei. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg für das Getränk „PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub“ entschieden.
Hacker als Quelle: Zuverlässigkeit besonders sorgfältig zu prüfen
Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.
Kommunale Verpackungsteuer: Steuerzahlerbund plädiert für andere Maßnahmen zur Müllreduzierung
Kommt die kommunale Verpackungsteuer in Nordrhein-Westfalen? Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Bundeslandes mitteilt, haben Köln und Bonn ihre Einführung ab 2026 beschlossen. Düsseldorf und Essen lehnten die Steuer dagegen ab. Doch bevor die Steuer kommt, müsse die Landesregierung zustimmen. Der BdSt Nordrhein-Westfalen hält andere Maßnahmen für effizienter, um Verpackungen zu reduzieren. Er hat sich mit in einem entsprechenden Brief an Mitglieder der Landesregierung gewandt.
Zugeparkter Tiefgaragen-Stellplatz: Abschleppunternehmer hat Anspruch auf Begleichung der Abschleppkosten
Eine Frau parkt mit ihrem BMW einen Tiefgaragen-Stellplatz zu. Der Inhaber des Parkplatzes beauftragt ein Abschleppunternehmen. Die Kosten des Abschleppens (765 Euro) muss die Frau tragen, entschied das Amtsgericht (AG) München.