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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Einkommensteuerbescheid: Zugang zu vermuten – auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird

Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) nicht entgegen. Dies gilt laut Bundesfinanzhof (BFH) auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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