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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Betriebskostenabrechnung: Abrechnungsbelege grundsätzlich beim Vermieter einzusehen

Wenn ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Belege einsehen will, muss er dies grundsätzlich beim Vermieter tun. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies unzumutbar ist – zum Beispiel wegen einer langen Anfahrt. Entscheidend ist hierfür, wie weit die Mietwohnung vom Vermieter-Wohnsitz entfernt ist. Auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist, kommt es laut Landgericht (LG) Hanau nicht an.

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Niedersachsen: Finanzämter von EDV-Großstörung betroffen

Seit dem 07.05.2025 sind die Niedersächsischen Finanzämter ebenso wie die Finanzämter weiterer norddeutscher Länder von einer Großstörung bei einem zentralen Dienstleiter betroffen. In der Folge stünden wichtige EDV-Anwendungen nicht zur Verfügung, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) mit.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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