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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Besteuerungsverfahren: Von Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte darf nicht verwertet werden

Erkenntnisse, die ein Außenprüfer aus der Auswertung einer Festplatte (hier: E-Mail-Verkehr) zieht, können im Besteuerungsverfahren einem qualifizierten Verwertungsverbot unterliegen. Das gilt laut Bundesfinanzhof (BFH) dann, wenn die Festplatte im Rahmen eines gegen eine andere Person wegen einer Nichtsteuerstraftat durchgeführten Ermittlungsverfahrens sichergestellt und dem Außenprüfer von der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Durchsicht nach § 110 der Strafprozessordnung (StPO) zur vollständigen Auswertung überlassen worden ist.

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FATCA: Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2024

Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024 steht ab 01.05.2025 zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP), wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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