Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKartellverstöße: Einschränkung von Gerichtsstandsvereinbarungen
Der Anwendungsvorrang des deutschen Kartellrechts vor dem Recht anderer Staaten soll auch die fehlerfreie Beurteilung eines Rechtsstreits durch die Instanzen sichern. Für auf Kartellverbote gestützte Klagen kann nicht mit einer Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit deutscher Gerichte entzogen und auf Einrichtungen von Nicht-EU-Staaten übertragen werden. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar. Im zugrunde liegenden Fall bestätigte es die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts (LG) Frankfurt am Main.
Besteuerungsverfahren: Von Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte darf nicht verwertet werden
Erkenntnisse, die ein Außenprüfer aus der Auswertung einer Festplatte (hier: E-Mail-Verkehr) zieht, können im Besteuerungsverfahren einem qualifizierten Verwertungsverbot unterliegen. Das gilt laut Bundesfinanzhof (BFH) dann, wenn die Festplatte im Rahmen eines gegen eine andere Person wegen einer Nichtsteuerstraftat durchgeführten Ermittlungsverfahrens sichergestellt und dem Außenprüfer von der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Durchsicht nach § 110 der Strafprozessordnung (StPO) zur vollständigen Auswertung überlassen worden ist.
Kryptowerte: Schreiben zur Besteuerung aktualisiert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 06.03.2025 Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte ergänzt. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
AfD-Eilverfahren: Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt „Stillhaltezusage“
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am 08.05.2025 eine so genannte Stillhaltezusage abgegeben. Das teilt das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit.
FATCA: Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2024
Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024 steht ab 01.05.2025 zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP), wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt.
Betriebskostenabrechnung: Abrechnungsbelege grundsätzlich beim Vermieter einzusehen
Wenn ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Belege einsehen will, muss er dies grundsätzlich beim Vermieter tun. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies unzumutbar ist – zum Beispiel wegen einer langen Anfahrt. Entscheidend ist hierfür, wie weit die Mietwohnung vom Vermieter-Wohnsitz entfernt ist. Auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist, kommt es laut Landgericht (LG) Hanau nicht an.
