Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, ÖPNV-Tickets: Die Linke für Mehrwertsteuerbefreiung
Auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Tickets für Bus und Bahn soll keine Mehrwertsteuer anfallen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (BT-Drs. 21/135). Das Recht auf Vorsteuerabzug solle bleiben.
Eisenbahninfrastruktur: Grundsteuerbefreiung keine staatliche Beihilfe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über ein Vorabentscheidungsersuchen zu entscheiden, in dem um die Auslegung des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ging. Konkret stand die Frage im Raum, ob eine Grundsteuerbefreiung für Grundstücke, Gebäude und Bauwerke, die Teil der Eisenbahninfrastruktur sind und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, einen selektiven Vorteil verschafft.
Fort- und Weiterbildung: Kosten sind steuerlich absetzbar
Wer sich beruflich fort- und weiterbildet kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Behördliche Steuerakten: Klage gegen Ablehnung der Einsicht erfordert Vorverfahren
Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht in die Steuerakten der Finanzbehörde muss der Steuerpflichtige erfolglos ein Vorverfahren durchführen. Anderenfalls sei seine Klage unzulässig, so der Bundesfinanzhof (BFH). Eines Vorverfahrens bedürfe es nur insofern nicht (§ 32i Absatz 9 Satz 1 der Abgabenordnung – AO), als der Steuerpflichtige seinen Akteneinsichtsanspruch aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ableitet.
Zeitschrift „Kulturaustausch“: Konkurrent klagt erfolglos gegen Kulturförderung durch Auswärtiges Amt
Die Förderung des Auswärtigen Amtes für das Institut für Auslandsbeziehungen und damit für die Zeitschrift „Kulturaustausch“ ist nicht zu beanstanden. Das hat Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg auf die Klage eines konkurrierenden Verlages entschieden.
Frau stürzt an Fräskante: Bauherr haftet nicht
Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz zu entscheiden.
