Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMwSt-Vorschriften: Rat der EU legt Standpunkt zur Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren fest
Der Rat der Europäischen Union hat eine Einigung über den Standpunkt der Mitgliedstaaten zur Richtlinie über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer (MwSt) bei der Einfuhr erzielt.
Thüringen: Fünf-Prozent-Sperrklausel bleibt
Der Thüringer Landtag muss die bei Landtagswahlen geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel weder abschaffen noch absenken. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes in einem Organstreitverfahren entschieden.
Schmuggelfahrzeug bleibt sichergestellt
Der Zoll hat einen BMW 720d X-Drive mit aufwendig eingebauten Verstecken in den Sitzen, in denen rund 1,1 Millionen Euro Bargeld gefunden wurde, zu Recht sichergestellt. Der in der Schweiz wohnende Fahrer und Halter kann das Fahrzeug gegenwärtig nicht von der Bundesrepublik Deutschland herausverlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden.
Arbeitszeiterfassung an bremischen Schulen: Letztentscheidungsrecht liegt beim Bremer Senat
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat ein Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der Einführung der Arbeitszeiterfassung an den bremischen Schulen. Das hat die Personalvertretungskammer des Verwaltungsgerichts (VG) Bremen entschieden und einen Antrag des Personalrates Schulen abgelehnt.
Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Abgrenzung vom erbrechtlichen Vorgang mit Versorgungscharakter bzw. einer gemischten Schenkung
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klägerin Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielte – in Abgrenzung zu einem nichtsteuerbaren erbrechtlichen Vorgang sowie einer gemischten Schenkung.
Zweitmarkt-Tickets: Widerrufsrecht besteht auch hier
Ein Unternehmen, dass Zweitmarkt-Tickets vermittelt, kann das Widerrufsrecht der Käufer nicht wirksam in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. Das Kammergericht (KG) entschied, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung für Freizeitveranstaltungen nicht für den Weiterverkauf von Eintrittskarten gilt. Über den Fall berichtete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der vor dem KG gegen die Global Lifesytyle GmbH geklagt hatte.
 
		
			