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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfrei verkaufen: Was zu beachten ist

Verkäufer, die gelegentlich mal Sachen aus dem Keller zu Geld machen, müssen hierfür in aller Regel keine Steuern zahlen. Denn Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen wegen fehlender Steuerbarkeit keiner Steuerpflicht. Zudem sind diese Verkäufe auch nicht mit Händlerverhalten vergleichbar.

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Ausländische Anteilseignergesellschaften: Haben Anspruch auf Verzinsung zu erstattender Kapitalertragsteuerbeträge

Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Artikel 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie in Verbindung mit § 50d Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. (heute § 50c Absatz 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Neue Grundsteuer: Gutachten belasten Eigentümer zusätzlich

Die meisten Eigentümer in Baden-Württemberg haben in den letzten Wochen von der Kommune ihren Grundsteuerbescheid erhalten – teilweise verbunden mit einer deutlich gestiegenen Grundsteuerlast. Um dagegen vorzugehen, haben die Bürger dem Steuerzahlerbund des Landes (BdSt) zufolge die Möglichkeit, mit einem Gutachten einen um mehr als 30 Prozent niedrigeren Grundstückswert für den Stichtag 01.01.2022 nachzuweisen. Nur so lasse sich die neu berechnete Grundsteuer noch nach unten korrigieren.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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